Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertical Sports Events GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Auskünfte, Beratung, Buchung und Durchführung von Angeboten und Leistungen der Vertical Sports Events GmbH (VSE) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die VSE betreibt verschiedene Bungee-Anlagen in Deutschland mit unterschiedlichen Absprunghöhen. Gesprungen wird ausschließlich mit zertifizierten Bungee Seilen. Alle weiteren verwandten Systembausteine (z.B. Seile, Karabiner, Personenkörbe etc.) sind ebenfalls zertifiziert, darüber hinaus verfügt der Veranstalter über eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherung.

Die VSE betreibt verschiedene House Running-Anlagen in Deutschland mit unterschiedlichen Laufhöhen. Gelaufen wird ausschließlich mit zertifizierten Systembausteinen (z.B. Seile, Karabiner, Personenkörbe etc.), darüber hinaus verfügt der Veranstalter über eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherung.

Die VSE betreibt eine Base Flying-Anlagen in Berlin, Deutschland. Geflogen wird ausschließlich mit zertifizierten Systembausteinen (z.B. Seile, Karabiner, Winde, Rampe etc.), darüber hinaus verfügt der Veranstalter über eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherung.

§ 3 GUTSCHEINE

1. Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine dem Erlebnispartner VSE (Veranstalter). Nach dem Erwerb eines Gutscheines ist der Kunde berechtigt, selber die Auswahl für bestimmte Erlebnisse bzw. Aktionsorte (im Falle eines Wahlgutscheines) zu treffen sowie einen Termin zur Durchführung abzustimmen. Der Vertrag hinsichtlich der Buchung und Durchführung des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und der VSE zustande.

2. Der Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem er gekauft wurde. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheines nicht mehr möglich.

3. Der angebotene Preis für Gutscheine bzw. Gutscheine mit Gutschein-Verpackung ist bindend. Alle angegebenen Preise für Erlebnis-Dienstleistungen sind Endpreise (inkl. MwSt).

4. Die Erlebnis-Gutscheine sind übertragbar und können von einer beliebigen (jedoch für das jeweilige Erlebnis geeigneten) Person eingelöst werden.

§ 4 RÜCKGABE- UND WIDERRUFUNGSRECHT

1. Das Widerrufungsrecht erlischt vorzeitig, wenn die VSE mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufungsfrist begonnen oder diese selbst veranlasst hat (z.B. Terminierung und/oder Ausübung des Erlebnisses vor Ablauf der Widerrufungsfrist; Buchung von Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufungsfrist).

2. Bei der Bestellung eines Tickets mit festem Termin liegt kein Fernabsatzvertrag gem. § 312 BGB vor. Somit ist ein Widerrufungs- und Rückgaberecht für Bestellungen dieser Produkte ausgeschlossen.

§ 5 EINSCHRÄNKUNGEN/VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN EINEM ERLEBNIS

1. Die Voraussetzung für die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Diese Voraussetzungen sind bei den einzelnen Erlebnisbeschreibungen benannt. Nach erfolgter Buchung ist der Käufer eines Gutscheines dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die an dem jeweiligen Erlebnis teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.

2. Die Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, wird der Teilnehmer in den Erlebnisbeschreibungen darüber informiert.

3. Der Gutschein ist zum Erlebnis unbedingt mitzubringen da ansonsten der Anspruch auf die Leistung verfällt. Sollte der Teilnehmer ein gebuchtes/terminiertes Erlebnis nicht antreten, verfällt der Leistungsanspruch.

4. Der Teilnehmer hat über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben. Unter anderem schließen folgende Beeinträchtigungen die Teilnahme aus:

Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzschrittmacher, Epilepsie, Augenoperationen, Grüner Star, Netzhautschädigungen, erhöhtes Risiko im Herz- und Kreislaufsystem, bekannte Gefäßanomalien, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen, Erkrankungen des Innenohres, psychische Erkrankungen, Thrombose- bzw. Marcoumartherapie, Schäden am Bewegungsapparat, anlagemäßig bedingte Fehlformen und Bildungsstörungen, sowie erworbene Wirbelsäulenschäden und Degenerationserscheinungen, die die Funktion des Gesamtachsenorgans (Wirbelsäule) dauernd erheblich negativ beeinflussen, Alkohol- und Drogeneinfluss.

5. Der Springer hat zu bestätigen, dass er den physischen und psychischen Anforderungen der Aktivität gewachsen ist. Der Springer hat am Aktionsort eine Erklärung abzugeben (Teilnehmervereinbarung), in der er über die Risiken des Sports aufgeklärt wird, insbesondere bei möglicherweise bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen (siehe oben).

6. Folgende körperliche Konstitution und Alter sind erforderlich:

a. Mindestalter Bungee/Base Flying/House Running: 16 Jahre. Bis 18 Jahre nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Mindestalter High Swing 12 Jahre, bis 18 Jahre nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

b. Körpergewicht Bungee: zwischen 50 kg und 118 kg (exklusive Gurtzeug).

c. Körpergewicht House Running und Base Flying: zwischen 50 kg und 108 kg (exklusive Gurtzeug).

d. Tandem Sprung Bungee: Gesamtgewicht beider Teilnehmer zusammen maximal 165 kg (exklusive Gurtzeug), wobei das Gewicht jedes einzelnen Teilnehmers 50 kg (exklusive Gurtzeug) nicht unterschreiten darf.

7. Alle Teilnehmer haben vor dem Sprung/Lauf/Flug selbständig die Taschen vollständig zu leeren (Handy, Geldbeutel, Kleingeld, usw.) und ggf. Brille, lose Halsketten, Armbanduhren, etc. abzulegen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene Wertgegenstände.

8. Anweisungen durch den Veranstaltungsleiter: Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Teams, speziell des Team-Leiters Folge zu leisten. Sollte sich der Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen des Team-Leiters widersetzen, hat dieser das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Der Gutschein verfällt in diesem Falle ersatzlos.

9. Das Verschweigen von Krankheiten und Beeinträchtigungen auf der Seite des Teilnehmers welche den Teilnehmer laut Ausschlusskriterien von der Veranstaltung ausschließen würden, schließt den Teilnehmer als Kläger für Schadensersatzansprüche aus.

10. Dem Teilnehmer wird empfohlen sich dem Wetter entsprechend zu bekleiden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet für wetterentsprechende Bekleidung des Teilnehmers (Regenmäntel, -schirme etc.) zu sorgen. Des Weiteren ist der Veranstalter nicht verpflichtet Getränke oder Speisen am Veranstaltungsort bereit zu stellen.

11. Der Teilnehmer muss mit einer Wartezeit von ca. 1 bis 1,5 Stunden inkl. Anmeldung und Vorbereitung rechnen. Wartezeiten und Verschiebung sind z.B. witterungsabhängig möglich.

12. Die Verwendung von Bild-, Ton- und Videomaterial von dem Erlebnis für kommerzielle Zwecke ist nur nach Abstimmung mit dem Veranstalter VSE erlaubt. Mögliches Bild-, Ton- und Videomaterial von Vertical Sports Events Mitarbeitern darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

13. Bildmaterial: Mit seiner Unterschrift willigt der Teilnehmer ein, dass das von der VSE bzw. ihrer Partner aufgenommene Film- und Fotomaterial, unentgeltlich und widerspruchslos für PR-, Werbe-, Vertriebs- und Marketingzwecke verwendet werden darf. Er bestätigt, dass keinerlei Persönlichkeitsrechte seiner Person durch deren Auftritt in den durchgeführten Bild- und Filmaufnahmen verletzt werden. Der Teilnehmer willigt insbesondere ein, dass diese Fotos und Filme unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt sowie auf alle bekannten Nutzungsarten verwendet werden dürfen, wie beispielsweise im Internet, bei Medienkooperationen sowie im Rahmen weiterer Veröffentlichungen jeglicher Art. Der Teilnehmer versichert, dass alle Rechte bezüglich der Anfertigung, Verbreitung und Veröffentlichung sämtlicher oben genannter Fotos ausschließlich bei der VSE liegen. Obigen Rechteeinräumung, bzw. der beabsichtigten Verwendung, stehen keine Rechte Dritter (z.B. von weiteren Fotografen, Bildagenturen) entgegen.

14. An der Sprunganlage Hamburg Hafenkran dürfen Nichtschwimmer nur mit Schwimmweste springen oder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 6 VERFÜGBARKEIT

Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten) finden Sie in den einzelnen Erlebnisbeschreibungen. Die Buchung (Terminabstimmung) ist mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin vorzunehmen. Für Ferien- oder Wochenendzeiten ist eine noch längere Vorlaufzeit empfehlenswert. Die verbindliche Buchung der Teilnahme gilt erst mit der Reservierungserklärung bzw. Bestätigung durch den Veranstalter VSE.

§ 7 KÖRPERLICHE BEHINDERUNGEN

Die VSE begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Falle möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Der Veranstalter bittet die Teilnehmer deswegen, den Veranstalter bei deren Bestellung über bestehende Behinderungen des Teilnehmers zu informieren.

§ 8 LEISTUNGSÄNDERUNGEN

1. Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines Gutscheins erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen zu Ihrem gebuchten Erlebnis werden dem Teilnehmer nach Kenntniserlangung durch die VSE mitgeteilt.

2. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkte. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.

3. Das Team behält sich vor, im Falle einer starken Verzögerung des Tagesablaufs, welche zu einer Veranstaltung in Dunkelheit und dadurch zu einem Sicherheitsrisiko führen kann, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Die Gültigkeit der Gutscheine der Teilnehmer, welche auf ihr Erlebnis verzichten mussten, besteht weiterhin. Es besteht kein Schadenersatzanspruch durch Verzögerung des Tagesverlaufes.

4. Beim Base Flying kann es sein, dass aufgrund von Windeinflüssen die Gewichtsuntergrenze heraufgesetzt werden muss und Kunden, die leichter als diese sind, nicht teilnehmen können. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, sein Erlebnis zu einem späteren Zeitpunkt an einem vorher vereinbarten Ersatztermin zu absolvieren.

5. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass aus Sicherheitsgründen die Outdoor-Erlebnisse bei starkem Wind oder bei Gewitter unterbrochen oder verschoben werden müssen.

6. Bei einem Bungee Sprung über Wasser wird kein Dip-In (Eintauchen) garantiert. Beim Bungee in Berlin und Hamburg ist ein Dip-In zu keiner Zeit möglich.

7. Die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen dienen der allgemeinen Beschreibung. Fotos und Abbildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orte u.a., sind unverbindlich und können variieren.

§ 9 NICHTEINLÖSUNG VON GUTSCHEINEN, STORNIERUNG

1. Sollte ein Gutschein im Gültigkeitszeitraum von der bestimmten Person nicht eingelöst werden können, obliegt es dem Käufer oder der bestimmten Person, den Gutschein/Ticket anderweitig zu verwerten (z.B. Vergabe an andere geeignete Person). Bei Nichtteilnahme an einem Erlebnis innerhalb des Gültigkeitszeitraumes verfällt die gezahlte Vergütung.

2. Ist ein Termin zur Durchführung des Erlebnisses vereinbart und erscheint der Teilnehmer nicht, verfällt der Gutschein/Ticket ersatzlos. Der Teilnehmer hat Terminverschiebungen mit dem Erlebnispartner abzustimmen und sich über Gebühren zu erkundigen, die im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen eventuell anfallen können.

§ 10 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Soweit das Erlebnis bereits bei der VSE gebucht ist, sind im Falle des Rücktritts durch den Kunden folgende Gebühren zu tragen:

1. Bei Rücktritt oder Umbuchung auf einen neuen Termin bis einschließlich des Sonntags in der Woche vor dem vereinbarten Termin hat der Kunde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 20.- zu tragen. Dies gilt nur für Gutscheine, aber nicht für Tickets mit festem Termin. Weist der Kunde nach, dass eine wesentlich niedrigere Entschädigung angemessen ist, ist nur diese geschuldet.

2. Bei Rücktritt innerhalb der Woche vor dem Erlebnis (einschließlich Montag) hat der Kunde eine Aufwandsentschädigung in Höhe des vollen Verkaufspreises zu tragen, bzw. ist keine Umbuchung oder Absage mehr möglich. Bei Nicht-Erscheinen verfällt der Gutschein / Ticket ersatzlos. 

3. Ein Widerrufungs- und Rückgaberecht ist für Tickets mit festem Termin ausgeschlossen. Vgl. § 4 (2).

4. Soweit der Kunde an einem Erlebnis ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht teilnehmen sollte, verfällt die gezahlte Vergütung.

5. Ist der Teilnehmer am Veranstaltungsort und entscheidet sich gegen die Durchführung des Erlebnisses (Angst, etc.) kann er den Gutschein noch vor Ort auf eine andere Person übertragen welche das Erlebnis jedoch am selben Veranstaltungstag absolvieren muss.

§ 11 RÜCKTRITT DURCH DIE VERTICAL SPORTS EVENTS GMBH

1. Sollte aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, das Erlebnis nicht durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, sein Erlebnis zu einem späteren Zeitpunkt an einem vorher vereinbarten Ersatztermin zu absolvieren.

Beim Base Flying kann es sein, dass aufgrund von Windeinflüssen die Gewichtsuntergrenze von regulär 50kg heraufgesetzt werden muss und Kunden unter dieser vom Wind abhängigen Gewichtsgrenze nicht teilnehmen können. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, sein Erlebnis zu einem späteren Zeitpunkt an einem vorher vereinbarten Ersatztermin zu absolvieren.

2. Der Teilnehmer hat bei der Reservierung des Erlebnisses seine aktuellen Kontaktdaten (Email, Mobilnummer, etc.) anzugeben, um für den Veranstalter ständig erreichbar zu sein. Die Teilnehmer werden im Falle eines Ausfalles der Veranstaltung telefonisch kontaktiert. Den Teilnehmern wird daher empfohlen ihr Mobiltelefon und die Mailbox vor der Veranstaltung regelmäßig zu prüfen, um sich über eine mögliche Absage in Kenntnis zu setzen.

3. Der Gutschein behält in dem oben genannten Fall seine Gültigkeit.

4. Weitergehende Ansprüche an die VSE, z.B. Schadensersatzansprüche (Reisekosten oder etwaige entstandene Aufwendungen), sind jedoch ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche an die VSE sind nur dann ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder auf grobem Verschulden beruhen.

§ 12 HAFTUNG FÜR MÄNGEL UND SCHÄDEN

1. Für an der Anlage hinterlegte Gegenstände – auch persönlich an Veranstalter übergebene – übernimmt der Veranstalter bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch entgegen anderer Aussagen vor Ort.

2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch mögliche verlorene, herab fliegende Wertgegenstände der Teilnehmer während der Absolvierung des Erlebnisses verursacht werden. Der Teilnehmer wird aus diesem Grund darauf hingewiesen, alle Taschen zu leeren, sowie Schmuck abzulegen.

3. Bungee Jumping/House Running/Base Flying sind Outdoor-Sportarten. Für während der Aktion getragene Kleidung wir im Falle einer Verschmutzung und/oder Beschädigung keine Haftung übernommen.

4. Dem Teilnehmer ist sich beim Kauf einer Videoaufnahme bewusst, dass die Aufnahme des Erlebnisses auf Video (falls gewünscht) je nach Art des Erlebnisses, variieren kann. Ein defektes Video kann, unter Nachweis an den Veranstalter, zu einer Rückerstattung des Verkaufspreises führen. Zusätzliche Schadensersatzansprüche (z.B. weiterer Sprung mit Videoaufnahme) sind ausgeschlossen.

5. Eine Berührung mit dem Bungeeseil, Bergseilen oder Karabinern kann nicht ausgeschlossen werden. Daraus möglicherweise resultierende Kontusionen sind bei solchen Outdoor-/ Extremsportarten einzukalkulieren.

§ 13 ERFÜLLUNGSORT – RECHTSWAHL – GERICHTSSTAND

1. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz der VSE. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der VSE.

§ 14 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Teilnahmebedingungen des Adventskalenders der Vertical Sports Events GmbH

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Adventskalender von der Vertical Sports Events GmbH, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.


Ablauf des Adventskalenders
An allen Tagen innerhalb des Zeitraums vom 01.12.2023 bis 24.12.2023 erhalten Teilnehmer online die Möglichkeit, ein Adventskalendertürchen zu öffnen.


Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch die Markierung zweier User unter dem jeweiligen Post, dem Liken des Beitrags und dem Folgen des Instagram Accounts @bungee.de

Hinter jedem Adventskalendertürchen versteckt sich ein Gewinnspiel. Der hierfür vorgesehene Teilnahmezeitraum erstreckt zwischen zwei Posts. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Pro Teilnehmer und Tag nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.


Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Adventskalender sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Adventskalenders beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienangehörigen. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.


Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah auf www.bungee.de/adventskalender bekannt gegeben und dadurch über den Gewinn informiert.
Um den Gewinn nun zu erhalten, meldet sich der Gewinner per „Instagram Direct Message“ bei @bungee.de

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.


Beendigung des Adventskalenders
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, den Online Adventskalender samt seinen integrierten Aktionen jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Adventskalenders stören oder verhindern würden.


Datenschutz
Für die Teilnahme am Adventskalender ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Website www.bungee.de angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.


Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.


Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Adventskalender oder seinen Inhalten sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Website www.bungee.de.

Der Adventskalender des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Actionreicher
Nebenjob

Teamer/in Outdoorerlebnisse in München, Frankfurt, Berlin und Hamburg